1. Geltungsbereich
Diese technischen Lieferbedingungen gelten im Falle von fehlenden oder unklaren Zeichnungsangaben in Ergänzung zur Kundenzeichnung, sofern mit dem Kunden im Vorfeld keine entsprechende Klärung möglich oder erfolgt ist. Im vorgenannten Fall sind diese technischen Lieferbedingungen als mitgeltende Unterlage zu betrachten. Zeichnungsangaben und vom Kunden zur Verfügung gestellte mitgeltende Unterlagen haben immer Vorrang.
2. Ausführung
2.1. Maßtoleranzen
Für Maße ohne Toleranzangabe gilt DIN ISO 2768-m. Sofern Maße ohne Toleranzangabe unter 0,5mm vorhanden sind, werden sie auch nach DIN ISO 2768-m (wie Maße 0,5-3mm) behandelt.
2.2. Form- und Lagetoleranzen
Nach DIN ISO 2768-K.
Schlüsselflächen, Sechskante, Schlitze, Querbohrungen etc. können nicht zueinander ausgerichtet hergestellt werden, sofern Winkelangaben fehlen.
2.3. Winkeltoleranzen
Für alle Winkel ohne Toleranzangabe gilt eine Toleranz von ±2°.
Für Fasen und Kantenbrüche mit Kantenlängen <0,5mm gilt eine Winkeltoleranz von ±5°.
Für Fasen und Verrundungen ohne Toleranzangabe gelten folgende Längentoleranzen:
Nennmaß bis 0,2mm ±0,1mm
Nennmaß über 0,2 bis 0,5mm ±0,2mm
Nennmaß über 0,5 bis 1,0mm ±0,3mm
Nennmaß über 1,0 ±0,4mm
2.4. Nicht bemaßte Werkstückkanten
Für alle nicht bemaßten Werkstückkanten gilt:
Innenkanten +0,4mm
Außenkanten -0,2
Siehe hierzu DIN ISO 13715.
Kantenbezeichnungen wie "scharfkantig gratfrei", "scharfkantig" und "gratfrei" werden nach DIN 6784 mit ±0,05mm angenommen, d. h. es dürfen sowohl eine minimale Abtragung als auch ein minimaler Grat vorhanden sein.
Ineinander gehende Bohrungen können einen Grat von max. +0,1mm aufweisen. Ist ein gratfreier Übergang gefordert, so ist die Fasengröße nicht definiert.
2.5. Prüfbedingungen für Passungen
Ein leichtes Anschnäbeln der Ausschussseite am Passungsanfang wird beim Prüfen von Passbohrungen mit Lehrdornen in Kauf genommen.
Sollten Passungen aufgrund der Labilität des Werkstückes unrund werden, werden Innenpassungen an der kleinsten, Außenpassungen an der größten Stelle des Unrundes geprüft. Auf diese Stellen werden die angegebenen Toleranzen angewendet.
2.6. Gewinde
Ausführung wahlweise geschnitten, gestrehlt, gefurcht, gerollt oder gewirbelt.
Die Ausführung von Gewindeein- und Ausläufen ist abhängig vom Fertigungsverfahren, in der Regel gefast. Gewindeausläufe zum Bund sind in Anlehnung an DIN 76 Form A normallang ausgeführt.
Die Maßhaltigkeit von Gewinden beginnt erst mit dem dritten Gang, d. h. die Ausschusseite von Grenzlehren lässt sich in diesem Bereich ggf. auf- bzw. einschrauben.
Bei Außengewinden, welche anschließend trommelgalvanisiert werden müssen, wird die aufzubringende Schichtdicke bei der Gewindeherstellung berücksichtigt und das Gewinde mit entsprechendem Untermaß gefertigt. Dennoch kann bedingt durch die mechanische Belastung in der Trommel die Lehrenhaltigkeit im Bereich des ersten Gewindeganges nicht in jedem Fall garantiert werden; d. h. der Lehrring lässt sich hier ggf. nicht leichtgängig aufschrauben.
2.7. Fräsungen
Gefräste Flächen können wahlweise tauchgefräst oder durchlaufend gefräst ausgeführt sein.
2.8. Oberflächengüte
- 2.8.1. Allgemeine Obeflächengüte
Die Oberfläche hat einen Mittenrauhwert Ra 3,2 gemäß DIN EN ISO 1302 und eine gemittelte Rauhtiefe von Rz 25, sofern die Messstrecke zur Ermittlung ausreichend ist.
Die inzwischen ungültigen Rauhigkeitsangaben nach DIN 140 ("Dreiecke") werden nach DIN EN ISO 1302 / Reihe 2 / Messwert Ra umgerechnet.
- 2.8.2. Oberflächengüte in Bohrungen
Toleranzfeld gemäß DIN ISO 286-1
Bohrungen ohne ISO-Passtoleranzen Ra 12,5
Passungen IT 11 Ra 6,3
Passungen IT 10, IT 9, IT 8 Ra 3,2
Passungen IT 7, IT 6, IT 5 Ra 0,8
2.9 Butzen
Sofern die Zeichnung nicht ausdrücklich die Entfernung von Drehbutzen verlangt, dürfen die hergestellten Drehteile an ihren Stirnseiten (Planflächen) Drehbutzen tragen. Dies gilt auch für den Fall eines allgemein gültigen Bearbeitungszeichen im oder am Schriftfeld.
Die Größe des Butzens bemisst sich nach DIN 6785.
2.10 Vormaterial / Beistellmaterial
Toleranz des Außenmaßes für Stabstahl: h9 nach DIN 10277
Stangenlänge: max. 3100mm
2.11. Wärmebehandlung / Oberflächenbehandlung
- 2.11.1. Maßveränderungen durch Wärme- und Oberflächenbehandlungen
Bei allen Maßen ist im gegebenen Fall die Schichtdicke der anschließend aufzubringenden Oberfläche zu berücksichtigen. Gleiches gilt für Maßveränderungen durch Wärmebehandlungen. Ausgenommen hierbei sind durch das Ausgangsmaterial vorgegebene, handelsübliche Abmessungen, sofern in der Zeichnung nicht besonders darauf hingewiesen wird.
- 2.11.2. Einsatzhärtetiefen
Sollte nach dem Einsatzhärten geschliffen oder nachgearbeitet werden müssen, wird die Einsatzhärtetiefe auf diesen Bereich bezogen. In anderen Bereichen wird die Tiefe um das entsprechende Aufmaß überschritten.
2.12 Versandzustand
Alle Teile werden sauber, trocken, öl- und fettfrei und ohne Konservierung in Einwegkartons versendet.
3. Qualitätsnachweise / Prüfungen
Schriftliche Qualitätsnachweise werden nur auf Anforderung mitgeliefert.
Prüfbescheinigungen für Vormaterialien werden in Form von Werkszeugnissen 2.2 nach DIN EN 10204 ausgeführt.
Sofern nicht ausdrücklich auf der Zeichnung oder mitgeltenden Unterlagen vermerkt, werden die bestellten Teile entsprechend einer intern festgelegten Prüfschärfe nur einer Maßprüfung unterzogen.
Wir gehen von einer Wareneingangsprüfung beim Kunden nach $377 HGB aus.